Impressum & AGB
Impressum
Restaurant Cafe Madrid
KS Gastro GmbH & Co.KG
Klostergasse 3-5
04109 Leipzig
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRA 19422
Vertreten durch: Karsten Schmidt (GF), Jacqueline Schmidt (GF)
Persönlich haftende Gesellschafterin: KS Gastro Verwaltung GmbH
E-Mail anzeigen (Nicht für Reservierungen!)
info(at)cafe-madrid.de
Steuernr: 231/157/06500
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Texte:
Karsten Schmidt
AGB
RESTAURANT CAFE MADRID
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juni 2026
1. Abschluss des Vertrages
- Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder per E-Mail erfolgte Reservierungsbestätigung des Restaurants zustande. Bei Großveranstaltungen oder Exklusivbuchungen kann das Restaurant verlangen, dass die Bestätigung vom Vertragspartner gegengezeichnet zurückgesendet wird.
- Vertragsparteien: Auftragnehmer ist das Restaurant Cafe Madrid.
- Mietverhältnis: Die Reservierung von Räumlichkeiten oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants.
2. Leistungen und Preise
- Inklusivpreise: Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie das Bedienungsgeld. Raum- oder Bereitstellungskosten gelten wie im jeweiligen Bewirtungsvertrag vereinbart.
- Änderung der Mehrwertsteuer: Ändert sich nach Vertragsschluss der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, werden die Preise entsprechend angepasst.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Für vertraglich vereinbarte, aber vom Veranstalter oder seinen Gästen am Veranstaltungstag ohne rechtzeitige Absage nicht in Anspruch genommene Leistungen (z. B. bei einer geringeren Gästeanzahl als der gemeldeten Garantiezahl) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Preisminderung.
- Preisanpassung bei langen Vorlaufzeiten: Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und der Durchführung der Veranstaltung vier (4) Monate, behält sich das Restaurant das Recht vor, angemessene Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Lebensmitteln/Getränken, die Energieversorgung oder das Personal nachweislich erhöht haben. Das Restaurant wird den Veranstalter über eine solche Preiserhöhung unverzüglich informieren. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Gesamtpreises, ist der Veranstalter berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
3. Teilnehmerzahl, Stornierung und Mindestumsatz
- Mitteilung der Teilnehmerzahl: Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Restaurant die genaue Teilnehmerzahl spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
- Abrechnung bei Abweichungen: Reduziert sich die Teilnehmerzahl kurzfristig nach Ablauf dieser Frist, werden 80 % des gebuchten Auftrags (bzw. der vereinbarten Menü-/Büfettkosten) auf Basis der zuletzt gemeldeten Garantiezahl berechnet. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Restaurant kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Überschreitung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Anzahl der erschienenen Gäste für die Abrechnung der Speisen und Getränke zugrunde gelegt.
- Stornierung bei Exklusivbuchungen: Sofern der Veranstalter das Restaurant Cafe Madrid exklusiv gebucht hat, ist eine kostenfreie Stornierung bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung berechnet das Restaurant 80 % des vereinbarten oder zu erwartenden Auftragsvolumens. Auch hier bleibt dem Veranstalter der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich gestattet.
- Mindestumsatz: Wurde im Bewirtungsvertrag ein Mindestumsatz vereinbart und wird dieser durch den Verzehr von Speisen und Getränken nicht erreicht, stellt das Restaurant die Differenz zwischen dem tatsächlichen Umsatz und dem vereinbarten Mindestumsatz als Ausgleich (bzw. Raummiete) in Rechnung.
- Vorrang des Bewirtungsvertrags: Die Regelungen und individuellen Absprachen im Bewirtungsvertrag haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung und Verzug
- Fälligkeit: Rechnungen des Restaurants sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern (Privatpersonen) betragen diese 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern (Geschäftskunden) betragen sie 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Restaurant vorbehalten.
- Zusatzbestellungen der Gäste: Der Veranstalter haftet für die Bezahlung aller von den Veranstaltungsteilnehmern (Gästen) zusätzlich bestellten Speisen, Getränke oder sonstigen kostenpflichtigen Leistungen, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich eine Individualabrechnung mit den einzelnen Gästen vereinbart.
- Vorauszahlung: Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder vor Veranstaltungsbeginn eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt in der Regel bis zu 50 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes und wird im Veranstaltungsvertrag individuell festgelegt.
5. Haftung des Veranstalters, Fremdleistungen und eingebrachte Gegenstände
- Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Teilnehmer der Veranstaltung schuldhaft (also vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht werden. Mehrere Besteller oder Veranstalter haften dem Restaurant als Gesamtschuldner.
- Versicherungsnachweis: Das Restaurant ist berechtigt, vom Veranstalter den Abschluss und den Nachweis einer angemessenen Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu verlangen.
- Zweckentfremdung der Räume: Eine wesentliche, von der vertraglichen Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Restaurant zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Anspruch des Restaurants auf das vereinbartes Entgelt bleibt hiervon unberührt, sofern der Veranstalter die Zweckentfremdung zu vertreten hat.
- Fremdleistungen: Soweit das Restaurant für den Veranstalter auf dessen Wunsch hin technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
- Mitgebrachte Gegenstände und Ausstellungsstücke: Das Einbringen, die Aufstellung, der Abbau und der Abtransport von Ausstellungs- oder sonstigen Gegenständen erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Veranstalters. Einzelheiten sind spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Restaurant abzustimmen. Sofern im Rahmen des Möglichen Hilfspersonal gestellt wird, erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung.
- Haftung für eingebrachte Sachen: Für Verlust, Untergang oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Ausstellungsstücken haftet das Restaurant nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen haftet das Restaurant auch für leichte Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
6. Besondere Hinweise
- Speisen und Getränke: Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 15,00 € inkl. MwSt. erhoben.
- Dekoration und Einbauten: Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Restaurant Cafe Madrid zulässig. Das Befestigen an Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln oder Schrauben is untersagt. Der Veranstalter haftet für alle hierdurch entstehenden Schäden.
- Räumung und Lagerung: Eingebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Eine Lagerung im Restaurant erfolgt nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung. Die Auswahl des Lagerortes behält sich das Restaurant vor.
- Störungen und Abhilfe: Bei Störungen oder Defekten an bereitgestellten technischen Einrichtungen wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen.
- Nutzung von Name und Marke: Die Verwendung des Namens oder der Marke „Restaurant Cafe Madrid“ (z. B. für Werbezwecke oder Zeitungsanzeigen) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Restaurants beeinträchtigt, kann das Restaurant die Veranstaltung absagen; in diesem Fall bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 4 bestehen.
- Sicherheit und Absage: Das Restaurant ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährdet, sowie in Fällen höherer Gewalt oder innerer Unruhe. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen, die durch die Veranstaltung notwendig werden, können dem Veranstalter nach vorheriger Begründung in Rechnung gestellt werden.
7. Verbraucherstreitbeilegung (Hinweis nach § 36 VSBG)
Das Restaurant Cafe Madrid ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zur OS-Plattform der EU
8. Allgemeines und Schlussbestimmungen
- Änderungen des Vertrages: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief).
- Gesamtschuldnerische Haftung: Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften der Besteller und der Veranstalter dem Restaurant als Gesamtschuldner.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Leipzig. Sofern der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der exklusive Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig. Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt ebenfalls Leipzig als Gerichtsstand. Für Verbraucher (Privatpersonen) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.